Helfen Sie mit, unsere Umwelt in den Griff zu bekommen!
Die Annahme von unbelastetem Erdaushub ( Material Z 0 ) ist an allen drei Standorten möglich. Es kann nur reiner Erdaushub angenommen werden welcher frei von Fremdstoffen, z.B. Bauschutt, Wurzelstöcke oder Humus, ist. Der Nachweis der Unbedenklichkeit des Materials ist durch den Abfallerzeuger zu führen. Wesentlich für die Beurteilung sind ausreichende Kenntnisse über die frühere Nutzung (Herkunftsnachweis). Die Annahme von Aushubmaterial aus Sammelstellen ist nicht möglich. Zwei Arbeitstage vor jeder Anlieferung muss bei uns die Verantwortlichen Erklärung (VE) vorliegen.
Die Bauschutt-Recycling-Anlage in Türkheim eröffnet uns die Möglichkeit verschiedene mineralische Abfallstoffe in wieder nutzbare Produkte umzuwandeln. Eine sinnvolle Lösung um knappen und teuren Deponieraum zu sparen und natürliche Rohstofflager zu schonen. Mineralische Baustoffe werden in der Anlage gebrochen und sortiert. Effiziente Technik trennt und entsorgt Fremd- und Fehlstoffe. Bestehen Zweifel bezüglich Schadstoffen aufgrund früherer Nutzung ist im Vorfeld zwingend eine Deklarationsanalyse durch den Abfallerzeuger vorzunehmen. Zwei Arbeitstage vor jeder Anlieferung muss bei uns die Verantwortlichen Erklärung (VE) vorliegen.
Das Recycling-Produkt, hochwertiger Ziegel- und Betonbruch, findet in unserer Region besonders im Wegebau, als Bodenaustausch aber auch als Füllmaterial seine Verwendung. Die Endprodukte RC-Sand 0/5 und RC-Mix 0/32 werden güteüberwacht und sind zertifiziert. Beide Materialien erfüllen die Anforderung RW 1, uneingeschränkt verwertungsfähiges Material. Für den Einbau von Recyclingmaterial in technischen Bauwerken gelten keine Einschränkungen, sofern das Bauwerk > 1 Meter außerhalb des mittleren höchsten Grundwasserstands (MHGW) liegt. Weitere Informationen zum Einbau von Recyclingmaterialien erhalten Sie unter www.baustoffrecycling-bayern.de
Angenommen werden Baustoffe die hauptsächlich aus natürlichen Gesteinen und Mineralien bestehen.
Hierzu zählen:
Nicht angenommen wird Bauschutt mit einem zu hohen Fremdstoffanteil (über 5 %), sowie Bauschutt mit gewässerschädigenden oder chemischen Verunreinigungen.
Hierzu zählen: